Die Bilanzierung gem. § 2 BiBuG umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Erstellung von Bilanzen nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften (Bilanzen nach § 4 Abs. 1 EStG sowie nach § 5 EStG)
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Ausführliche Besprechung des Bilanzergebnisses

Um Ihnen eine ganzheitliche und umfassende Beratung aus einer Hand bieten zu können, kooperiere ich mit der Steuerberatungskanzlei:

Uschi Gradwohl, Stb
Lengheimerweg 9
8054  Graz

Gemeinsam mit Frau Gradwohl erledige ich daher – auf Wunsch – auch folgende Tätigkeiten:

  • Beratung, Erstellung, sowie Einreichung beim Finanzamt der Einkommenssteuererklärung
  • Beratung und Erstellung der Bilanzen nach Steuerrecht und Einreichung beim Finanzamt und Firmenbuch